Patienten­­verfügung

    Aktenzeichen

    Haben Sie bereits ein Aktenzeichen?*

    Wichtig: Das Aktenzeichen befindet sich im Betreff der Mail unserer Kanzlei.

    Aktenzeichen (z.B. 24/201)*

    E-Mail*

    Kontaktdaten

    Geben Sie bitte hier Ihre Daten ein.

    Anrede*

    Titel

    Vorname*

    Nachname*

    Geburtsdatum*

    Straße und Hausnummer*

    Adresszusatz

    PLZ*

    Ort*

    E-Mail*

    Telefon*

    Rechtsschutzversicherung

    Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

    Versicherungsgesellschaft

    Versicherungsnummer

    Versicherungsbeginn

    Lebensverlängernde Maßnahmen

    Möchten Sie, dass alle medizinisch möglichen Maßnahmen getroffen werden, um Sie im Falle einer Situation, in welcher Sie nicht in der Lage sind Ihren Willen zu äußern, am Leben zu erhalten?

    Bewusstseinsdämpfende Mittel

    Möchten Sie jedoch bewusstseinsdämpfende Mittel und eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung erhalten, die es Ihnen ermöglicht, ohne Schmerzen „hinüberzudämmern“?

    (Wir weisen darauf hin, dass dies möglicherweise eine Lebensverkürzung zur Folge hat.)

    Eine fachgerechte lindernde Behandlung einschließlich der Gabe von Morphin wirkt in der Regel nicht lebensverkürzend. Nur in äußerst seltenen Situationen kann gelegentlich die zur Symptomkontrolle notwendige Dosis von Schmerz- und Beruhigungsmitteln so hoch sein, dass eine unbeabsichtigte geringe Lebenszeitverkürzung die Folge sein kann (erlaubte sog. indirekte Sterbehilfe).

    Künstliche Eingabe von Nahrung und Flüssigkeit

    Wünschen Sie künstliche Eingabe von Nahrung und Flüssigkeit?

    Das Stillen von Hunger und Durst als subjektive Empfindungen gehört zu jeder lindernden Therapie. Viele schwerkranke Menschen haben allerdings kein Hungergefühl. Dies gilt praktisch ausnahmslos für Sterbende und wahrscheinlich auch für Wachkoma-Patientinnen oder -Patienten. Das Durstgefühl ist bei Schwerkranken zwar länger als das Hungergefühl vorhanden, aber künstliche Flüssigkeitsgabe hat nur sehr begrenzten Einfluss darauf. Viel besser kann das Durstgefühl durch Anfeuchten der Atemluft und durch fachgerechte Mundpflege gelindert werden. Die Zufuhr großer Flüssigkeitsmengen bei Sterbenden kann schädlich sein, weil sie u. a. zu Atemnotzuständen infolge von Wasseransammlung in der Lunge führen kann (für Details siehe den Leitfaden „Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr“ des Bayerischen Sozialministeriums, erhältlich unter www.stmas.bayern.de/pflege/dokumentation/leitfaden.php).

    Wiederbelebungsversuche

    Möchten Sie zu jedem Zeitpunkt erlauben, dass Ihr Leben durch Wiederbelebungsversuche zu retten versucht wird?

    Wünschen Sie dies auch in allen Fällen eines Kreislaufstillstands oder Atemversagens?

    Viele medizinische Maßnahmen können sowohl Leiden vermindern als auch Leben verlängern. Das hängt von der jeweiligen Situation ab. Wiederbelebungsmaßnahmen sind nicht leidensmindernd, sondern dienen der Lebenserhaltung. Gelegentlich kann es im Rahmen von geplanten medizinischen Eingriffen (z. B. Operationen) zu kurzfristigen Problemen kommen, die sich durch Wiederbelebungsmaßnahmen ohne Folgeschäden beheben lassen.

    Lebenserhaltende Maßnahmen

    Möchten Sie zu jeder Zeit, selbst im Falle einer nach medizinischen Kenntnissen unwahrscheinlichen Regeneration Ihr Leben verlängert wissen, durch die Durchführung von:

    Blutwäschen (Dialysen)

    die Gabe von Antibiotika

    die Zuführung von Blut/Blutbestandteilen

    Wünschen Sie eine künstliche Beatmung?

    Behandlungsort

    An welchem Ort möchten Sie, je nach Möglichkeit, bis zu Ihrem Ableben behandelt werden? (mehrere Antworten möglich)

    Bitte geben Sie den anderen Ort an:

    Letzte Stunden

    Wie möchten Sie gegebenenfalls die letzten Stunden umsorgt werden? (Mehrfachnennung möglich)

    Bitte geben Sie die Glaubensgemeinschaft des Seelsorgers an:

    Bitte geben Sie die andere Möglichkeit an:

    Schweigepflicht

    Gegenüber welchen Personen möchten Sie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht entbinden? Bitte geben Sie den vollständigen Namen, die Anschrift und die familiäre Beziehung zu Ihnen an, sofern vorhanden:

    Mit wem soll der behandelnde Arzt gegebenenfalls notwendige Behandlungsvorgänge besprechen, um Ihren Wünschen am ehesten zu entsprechen?

    Bitte geben Sie die andere Person an:

    Bitte geben Sie den vollständigen Namen, die Anschrift und die familiäre Beziehung zu Ihnen an, sofern vorhanden:

    Organspende

    Haben Sie einen Organspendeausweis?

    Möchten Sie, dass nach Ihrem klinisch festgestellten Tod Ihre Organe als Organspende an Dritte zur Verfügung gestellt werden?

    Bitte geben Sie die Organe an:

    Falls Sie als Organspender in Betracht kommen und dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen, welche Verfügung soll in diesem Fall vorgehen?

    Die Informationsbroschüren rund um das Thema Organ- und Gewebespende können Sie ebenso wie der Organspendeausweis kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellt werden.

    Beratung zur Patientenverfügung

    Haben Sie sich durch weitere Personen (z.B. Ihren Hausarzt) hinsichtlich der Patientenverfügung beraten lassen?

    Bitte geben Sie die beratende Person an:

    Gültigkeit der Patientenverfügung

    Soll Ihre Patientenverfügung solange gelten, bis Sie diese widerrufen?

    Bitte geben Sie den Zeitpunkt an:

    Weitere Anmerkungen

    Weitere Anmerkungen zur Patientenverfügung (haben Sie besondere Wünsche?):


    Nach oben scrollen

    So funktioniert die digitale Mandatsannahme

    Über unsere digitale Mandatsannahme können Sie Ihre Mandatsanfrage bequem online einreichen. Dies spart Ihnen Zeit und ermöglicht es uns, schnell auf Ihre Anfrage zu reagieren. Durch das Absenden des Formulars entstehen Ihnen noch keine Kosten.

    Füllen Sie das digitale Mandatsformular aus und geben Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem Anliegen an. Nachdem Sie Ihre Eingaben überprüft haben, können Sie das Formular absenden. Im Anschluss werden wir uns persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen. Soweit Sie bereits einen Termin haben, werden wir uns Ihre Unterlagen vorab ansehen.

    Formular ausfüllen

    Füllen Sie das digitale Mandatsformular aus und geben Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem Anliegen an.

    Formular absenden
    Nachdem Sie Ihre Eingaben überprüft haben, können Sie das Formular absenden.
    Persönlicher Kontakt
    Im Anschluss werden wir uns persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen. Soweit Sie bereits einen Termin haben, werden wir uns Ihre Unterlagen vorab ansehen.