Eine weitere Mandatsannahme ist uns aus Kapazitätsgründen leider nicht mehr möglich. Wir bitten von weiteren Anfragen abzusehen. Hinsichtlich der Möglichkeit einer Stellung eines Erlassantrags oder Ratenzahlungsantrages verweisen wir auf die Informationen auf der Homepage des bayerischen Wirtschaftsministeriums: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/soforthilfe-corona/
Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitung und fristgerechte Rückmeldung an die Regierung nur gewährleistet werden kann, wenn sämtliche nachfolgend aufgezählten Unterlagen bis spätestens 22.12.2023, 12:00 Uhr bei uns eingetroffen sind:
- Bewilligungsbescheid(e)
- Monatliche BWA März-Juni 2020 oder Aufstellung Liquiditätsengpass mit Ausweis Einnahmen und Ausgaben gemäß den vorgegebenen FAQ des bayerischen Wirtschaftsministeriums
- Unterzeichnete Vollmacht
- Unterzeichnete Vergütungsvereinbarung
Nach Erhalt der unterzeichneten Vollmacht und Vergütungsvereinbarung prüfen wir das vollständige Vorliegen der sonstigen Unterlagen und teilen Ihnen mit, falls hier noch zusätzliche Unterlagen benötigt werden.
Eine Ausnahme gilt für GmbHs und KGs. Für diese wurde die Rückmeldefrist bis zum 29.02.2024 verlängert. Diese können sich daher gerne auch weiterhin bei uns für die Anfrage der Vertretung an uns wenden. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass Sie in diesem Fall erst im Januar 2024 eine Rückmeldung von uns erhalten werden, da zuvor die Bearbeitung der Mandate, deren Frist zum 31.12.2023 abläuft, gewährleistet werden muss.