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    Haben Sie bereits Regelungen hinsichtlich des Umgangs getroffen?

    Möchten Sie eine Unterhaltsberechnung vornehmen lassen?

    Wir bieten Ihnen an, im nächsten Schritt die dafür erforderlichen Unterlagen von Ihnen und falls vorliegend von dem anderen Ehegatten einzureichen. Das sind bei nichtselbstständigen die letzten 12 Gehaltsabrechnungen sowie der letzte Steuerbescheid. Bei Selbstständigen sind es die Einkommenssteuererklärungen sowie Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre. Nachweise über abzugsfähige Kosten wie Darlehensbelastungen, Altersvorsorgebelastungen (private Rentenversicherung, private Kranken- bzw. Krankenzusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung etc.) können im nächsten Schritt ebenfalls hochgeladen werden.

    Angaben zu wirtschaftlichen Verhältnissen

    Sind Sie selbständig?

    Bitte laden Sie im nächsten Schritt die letzten drei vorhandenen ESt-Bescheide hoch.

    Bitte laden Sie im nächsten Schritt die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate hoch.
    Bitte laden Sie im nächsten Schritt den letzten vorhandenen ESt-Bescheid hoch.

    Haben Sie Schulden/ Belastungen?

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    Bitte laden Sie im nächsten Schritt entsprechende Nachweise hoch.

    Erhalten Sie das Kindergeld für Ihr(e) Kind(er)?

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